Neue Corona-Regeln

Corona-Regeln: Sicher mit den ERH-Bussen durch den Landkreis

Neue Corona-Regeln im ÖPNV

27.01.2022 | Damit alle unsere Fahrgäste – aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sicher mit den Bussen an ihr Ziel kommen, gelten nun neue Regeln für den ÖPNV. Hier finden Sie daher alle wichtigen Maßnahmen auf einen Blick und können sich vor dem Einstieg umfassend informieren.



  • Bis zum 19. März 2022 gilt die 3G-Regel in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Daher sind Sie dazu verpflichtet, neben einem gültigen Fahrschein auch noch den Impfnachweis (die letzte not­wen­dige Impfdosis muss min­des­tens 14 Tage zurückliegen), einen Genesenennachweis (nicht länger als 180 Tage) oder einen negativen Testnachweis (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen aktuellen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist) mit sich zu führen.


  • Von der Nachweispflicht sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler befreit.



  • Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht


Alle Fahr­gäste sind verpflichtet, einen der drei genannten Nach­weise (geimpft, genesen, getestet) auf Verlangen vor­zu­zei­gen. Die Ver­kehrs­un­ter­neh­men kontrollieren mit eigenem Prüfper­sonal oder mit Hilfe von Sicherheitsdiensten.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des VGN.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Mithilfe.